Die prozessfreudige DUH, zu deren Geschäftsmodell offensichtlich – siehe Einnahmequellen im Jahresbericht – Abmahnungen gehören, hat sich jetzt , einmal wieder, in ihrer Pressemitteilung vom 10. August 2016 selbst übertroffen. Es geht um den aktuell vorgenommenen vorläufigen Stopp der „Blauen Plakette“ durch die Bundesregierung. Die Blaue Plakette hätte jetzt, ohne ein vernünftiges Zeitfenster, Millionen Menschen bzw. Autofahrer geradezu zwangsenteignet, denn ihre Dieselfahrzeuge wären wertlos geworden. Außerdem hätte die Plakette dazu geführt, durch Einfahrverbote in die Städte ganze Strukturen und somit Steueraufkommen und Arbeitsplätze (Einzelhandel, Dienstleister, Handwerker) zu zerstören, abgesehen davon, dass unsere Innenstädte Urbanität verloren hätten. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden, sowohl in der Wirtschaft als auch in den privaten Haushaltungen einschließlich des Ärgers bei den Bürgern und Autofahrern – auch auf die DUH – wäre riesig gewesen.
Plakative Angriffe – unsinnige Behauptungen
Wutschnaubend kommentiert Jürgen Resch in der Pressemitteilung der DUH vom 10. August den vorläufigen Stopp der „Blauen Plakette“. Umweltministerin Barbara Hendricks sei ein „Totalausfall“ und habe „ein Herz für Dieselstinker.“ Man muss die Ministerin nicht wollen, aber eine derartige pauschale Verurteilung ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit. Trotz 10.400 vorzeitiger Todesfälle in Deutschland und mehreren hunderttausend Erkrankungen durch Stickstoffdioxide sei die Bundesregierung vor der Automobilindustrie in die Knie gegangen. Die Automobilindustrie – so weiter die unsinnige Behauptung – diktiere der Bundesregierung ihre Politik. Auch verhindere die Bundesregierung systematisch die Offenlegung der betrügerischen Aktivitäten der Autobauer. Diese Behauptungen, deren Beweis offen ist, sind starker Tobak und schon mehr als eine Verleumdung. Wer so argumentiert wie Resch und seine DUH, disqualifiziert sich als ernstzunehmender und seriöser Gesprächspartner selbst.
Jürgen Resch – dessen Organisation u.a. auch von öffentlich-rechtlichen Unterstützungen lebt – muss endlich einmal begreifen, dass die Umwelt- und Verkehrspolitik in Deutschland nicht durch ihn und seine Miniorganisation, sondern durch die zuständigen Ministerien gemacht wird. Auch kann sich die Bundesregierung nicht auf fragwürdige und ältere „Studien“ verlassen.
Abgesehen davon sind nämlich die von der DUH in Ihrer Pressemitteilung publicitywirksam zur Sprache gebrachten 10.400 Todesfälle in Deutschland durch das „Dieselabgasgift Stickstoffdioxid“ in Bezug zu den Diesel-PKW einfach nicht wahr und zumindest in der Methodik fragwürdig. Die DUH lässt bewusst gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien den Eindruck entstehen, die vermeintlichen Todesfälle seien allein dem Diesel-PKW zuzuordnen. Tatsächlich ist dies eine Pauschalierung, denn die Stickstoffdioxide entstehen durch Verbrennungsprozesse in verschiedenen Bereichen.
Dies ist neben dem Bereich Verkehr die Verbrennung in Kraftwerken und Industriebereichen, zum Teil immer noch in privaten Haushaltungen. Ein Beispiel – vordergründig vielleicht eine Nebensache – ist im privaten Bereich das so beliebte Grillen in den Sommermonaten: Feinstäube und Rauchschwaden im Umfeld der ausgewiesenen Grillplätze. Dem Verkehr sind bei Stickstoffdioxiden lediglich ein Anteil von 40% zuzurechnen und selbst in diesem Bereich entfällt ein wesentlicher Anteil auf Nutzfahrzeuge und schwere LKW sowie auf den öffentlich-rechtlichen Nahverkehr mit Omnibussen, soweit diese noch keinen Gas- bzw. Hybridantrieb haben.
Schwammige Analysen
Die DUH nimmt bei den angeblichen 10.400 deutschen Todesfällen auf eine Analyse für das Jahr 2012 der Europäischen Umweltagentur (www.eea.europa.eu) Bezug, die wiederum als Quelle einen Report „Air quality in Europe 2015“ heranzieht. Der Report 2015 fußt also auf Angaben, die bereits drei Jahre zurückliegen. In drei Jahren ist bereits wiederum in der Verbesserung der Luftqualität und der Motorenentwicklung sowie durch die Erneuerung mit umweltfreundlichen Fahrzeugen durch die Autohalter viel geschehen.
Aber selbst beim eigentlichen Zahlengerüst der Analyse, Basis 2012, sind erhebliche Zweifel angebracht. So weist die gleiche „Studie“ im gleichen Zeitraum für das Kohleland Polen lediglich 1.600 Todesfälle durch Stickstoffdioxide aus, obwohl die Stromerzeugung in Polen zu 89% auf der Verbrennung mit Braun- und Steinkohle basiert. Selbst wenn man die Einwohneranzahl (Deutschland 81,7 Millionen, Polen 38,1 Millionen) berücksichtigt und umrechnet, ergibt sich ein schiefes Bild, denn Polen müsste dann – Richtigkeit der Zahlen für Deutschland vorausgesetzt – mindestens 7.000 Todesfälle ausweisen, anstelle der in der Studie angegebenen 1.600 oder, Richtigkeit der Zahlen für Polen vorausgesetzt, Deutschland entsprechend wesentlich weniger Todesfälle. Auch der Motorisierungsgrad in Bezug zur Einwohneranzahl liegt in Polen mit 55,1% (PKW und Nutzfahrzeuge) lediglich um 1,2% unter dem vergleichbaren Wert für Deutschland.
Was ist die Folgerung? Entweder stimmen die Werte für Deutschland – ober eben umgekehrt für Polen – nicht. Aufgrund der erwähnten hohen Kohleverstromung müssten die Feinstäube bzw. Sticksoffdioxide in Polen sogar prozentual erheblich über den deutschen Werten liegen. Noch grotesker und fragwürdiger sind in der Studie, auf die sich die DUH bezieht, die genannten Todesfälle für Tschechien (290 Todesfälle) und der Slowakei (60 Todesfälle). Selbst wenn man auch hier großzügig die Verhältnisse zur Einwohnerzahl und den im Bestand zugelassenen Fahrzeugen umrechnet (in Tschechien sind 5,3 Millionen Fahrzeuge im Bestand – im Vergleich Deutschland mit 46 Millionen), dürften auf der Basis Tschechien für Deutschland allenfalls 2.900 Todesfälle registriert werden. Auch in Tschechien wäre übrigens der hohe Anteil der Kohleverstromung – trotz des KKW in Temelin – zu berücksichtigen.
Zusammengefasst: Das in der Analyse der Europäischen Umweltagentur angegebene Zahlengerüst der Todesfälle durch Stickstoffdioxide ist offensichtlich von der Methodik zu hinterfragen. Aufgrund derartiger schwammiger Analysen können selbst beim besten Willen keine weitreichenden Folgerungen gezogen werden. Es ist das alte Lied: Mit Studien und Analysen kann man alle möglichen Dinge herleiten. Man kennt dies von den Gerichten. Drei Gutachter – drei Meinungen …