Der Togolese kam über Italien in die Bundesrepublik. Zuständig für einen Asylantrag ist daher Italien. Doch der Togolese beruft sich auf die angeblich unmenschlichen Bedingungen in Italien und wehrt sich daher gegen die vom Gesetz her berechtigte Abschiebung. Italien ist aber ein zivilisierter Rechtsstaat, der aber bewusst die finanziellen Anreize für Asylanten – wie jetzt auch Österreich – nicht allzu hoch ansetzt. Auch ansonsten besteht in Deutschland für den Togolesen kein Anspruch für Asyl, denn in Togo bestehen derzeit keine kriegerischen Auseinandersetzungen und die Todesstrafe hat der westafrikanische Staat bereits vor Jahren abgeschafft. Dies zum Hintergrund der vorgesehenen Abschiebung.
Zunächst eine Kapitulation
Doch zu dieser kam es zunächst nicht. Am 30. April 2018 wollte die Polizei die Abschiebung in Ellwangen vollziehen. Doch diese konnte nicht vollzogen werden, weil von den etwa 500 Insassen der LEA sich ca. 200 Flüchtlinge mit dem Togolesen solidarisch erklärten und dessen Mitnahme durch die Polizei durch eine Rebellion verhinderten. Sie bedrohten massiv die wenigen Polizeibeamten und forderten ultimativ binnen zwei Minuten wieder die „Freigabe“ des Togolesen. Angesichts der Übermacht der in der LEA untergebrachten Flüchtlinge, kapitulierten die wenigen Polizeibeamten und brachen den Einsatz ab.
Dieser unglaubliche Vorfall wurde erst zwei Tage später am 2. Mai 2018 in der Öffentlichkeit bekannt. Und erst nach einem weiteren Tag, am 3. Mai 2018, erfolgte dann ein Großeinsatz mit Razzia in der LEA Ellwangen. Die Rebellion in Ellwangen war übrigens nicht der erste Fall. Bereits im März 2018 gab es einen ähnlichen Vorfall in Donauwörth. Hier leisteten 150 Gambier Widerstand.
Drei Tage ohnmächtig?
Insbesondere der Vorfall in Ellwangen war aber letztendlich ein denkbar schlechtes Signal sowohl gegenüber der Bevölkerung vor Ort, als auch in der Wahrnehmung in Deutschland insgesamt sowie im benachbarten Ausland, zeigte es sich doch zunächst, dass sich der Staat zumindest für drei Tage ohnmächtig zeigte. Die Bevölkerung stellte zurecht Fragen, was geschähe, wenn sich Asylanten organisieren und – auch dies wurde in Ellwangen befürchtet – sich bewaffnen. Ellwangen – machen wir uns nichts vor – war zunächst der sichtbare Beweis, dass sich die Sicherheitsorgane zumindest temporär in einer kritischen Situation nicht mehr durchsetzen konnten und somit vor der Weltöffentlichkeit vorgeführt wurden. Nicht nur in Ellwangen war und ist das Vertrauen dahin! Diesmal ging es um einen abzuschiebenden Flüchtling und morgen?
Fragen
Zwar hat, spät genug, der Staat am 3. Mai 2018 mit einem massiven Aufgebot durch polizeiliche Spezialkräfte Macht demonstriert, doch die Fragen bleiben: Warum hat es drei Tage gedauert, um eine schlagkräftige Einsatztruppe nach Ellwangen zu bringen? Wo war die Bereitschaftspolizei? Warum wurde der Einsatz der wenigen Polizeibeamten zunächst am 30.4.2018 (die sich absolut richtig verhalten haben) im Hintergrund nicht durch ausreichende Kräfte zusätzlich abgesichert? Wann wurde das Lagezentrum des Innenministeriums in Baden-Württemberg informiert bzw. alarmiert? Wo war die hochmoderne Hubschrauberstaffel (sechs Maschinen) der Polizei in Baden-Württemberg, die laut Innenministerium jeden Ort in Baden-Württemberg rund um die Uhr schnell erreicht? Warum wurden zumindest nicht zwei Maschinen mit Besatzungen nach Ellwangen beordert. Allein die psychologische Wirkung wäre enorm gewesen. Warum wurde erst zwei Tage später – nachdem die Bürger in Ellwangen bereits in höchstem Maße beunruhigt waren – informiert? Sollte etwas verschwiegen werden?
Offensichtlich dauerte es sehr lange, bis die Brisanz des katastrophalen Signals in der Bevölkerung durch die zunächst erfolgte Kapitulation der Polizei erkannt wurde. Erst am 3. Mai – viel zu spät – hat sich Thomas Strobl, Innenminister des Landes Baden-Württemberg, geäußert. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer meldete sich erst am 3. Mai auf einer Pressekonferenz zum Thema Abschiebung in Ellwangen. Da kochte bereits die Stimmung in der Bevölkerung. Fragen sind auch zum Procedere der Abschiebungen fällig. Warum werden solche polizeiinternen Dinge immer „rechtzeitig“ etwa für die „Anti-Abschiebeindustrie“ (Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef im Bundestag) bekannt? Zurecht wies Dobrindt darauf hin, dass, wer die Abschiebung von Straftätern verhindern wolle, sich nicht für das Recht auf Asyl einsetze, sondern gegen den gesellschaftlichen Frieden.
Hubschrauberstaffel Baden-Württemberg
Die Polizeihubschrauberstaffel verfügt an den Standorten Stuttgart und Söllingen bei Karlsruhe über sechs Hubschrauber. Damit erreicht die Polizei schnell jeden Ort in Baden-Württemberg; die Hubschreiber sind rund um die Uhr verfügbar. Die Flotte wurde 2016 komplett erneuert. Das neue Modell H 145 von Airbus Helicopters gehört zu den modernsten und leistungsfähigsten Maschinen, die unter schwierigen Flug- und Einsatzbedingungen eingesetzt werden können. Zur Ausstattung gehören hochauflösende Wärmebild- und Videoeinrichtungen sowie leistungsstarke Suchscheinwerfer. Die Maschinen sind mit den Führungs- und Lagezentren sowie mit dem Innenministerium in Stuttgart vernetzt und verfügen über modernste Avionik und Technik. Jeweils zwei Arriel 2E Triebwerke sorgen für eine Höchstgeschwindigkeit von 280 km/h mit einer Reichweite von 670 Kilometern. Da die Maschinen „Luftlinie“ fliegen, sind sie somit kurzfristig an jedem Einsatzort in Baden-Württemberg. Von Stuttgart nach Ellwangen sind es z.B. per Luftlinie ca. 72 km.