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Im Namen des Volkes?

Urteile „Im Namen des Volkes“ – stimmt dies noch? Urteile „Im Namen des Volkes“ – stimmt dies noch? © Pixabay

Wenn Richter und NROs Politik machen

Warum wählen wir eigentlich noch einen Bundestag, wenn ja doch Gerichte und ideologisch geprägte Nichtregierungsorganisationen (NROs) sowie fundamentalistisch unterwanderte Eurokraten in Brüssel immer mehr über unsere Wirtschaftspolitik bestimmen. Gerichte entscheiden schon fast im Wochentakt über Fahrverbote in die Städte und jetzt auch – vorläufiger Höhepunkt – über Fahrverbote auf Autobahnen. Nichtregierungsorganisationen wie die DUH, die weitgehend durch den Steuerzahler finanziert werden, entwickeln unter fadenscheinigen Gründen eine ideologische Gegnerschaft gegenüber der wichtigsten deutschen Industrie, dies ist die Automobilwirtschaft, und nehmen unter Zuhilfenahme Brüsseler „Grammzähler“ die Gefährdung der Branche, die mit Abstand die meisten Arbeitsplätze in Deutschland sichert, in Kauf. Ob die Grundlagen der Fahrverbote, zum Beispiel die Grenzwerte und deren Messabstände, überhaupt sinnvoll sind oder einfach willkürlich festgelegt wurden, müsste eigentlich längst politisch überprüft, aber auch juristisch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beurteilt werden. So wie jetzt selbsternannte Großinquisitoren – etwa die DUH – eine regelrechte Klagewut inszenieren, kann jedenfalls mit dem Schicksal der durch Fahrverbote gefährdeten Zigtausend Arbeitsplätze in der Wirtschaft nicht umgegangen werden. Weder ist die Luft so schlecht (die Schadstoffe durch den Straßenverkehr haben sich trotz erheblicher Steigerung der Verkehrsleistungen laut Kraftfahrt-Bundesamt seit 1990 um rund 70% verbessert), wie immer wieder von der DUH behauptet, noch sind die wie beim Würfelspiel je nach Institut und NRO unterschiedlich angegebenen und zum Teil abenteuerlichen Todesfälle konkret beweis- und medizinisch belegbar. Immer mehr räumen namhafte Kapazitäten der Medizin auch mit dem verbreiteten Unsinn der angeblichen Todesfälle durch Stickoxide auf (Prof. Dr. med. Hans Drexler, Ordinarius für Arbeits- und Sozialmedizin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, Prof. Dr. med. Martin Hetzel, Chefarzt an einer renommierten Stuttgarter Lungenfachklinik oder – kürzlich aktuell im „stern“-TV – Prof. Dr. med. Köhler, langjähriger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie, eine der angesehensten Gesellschaften für Lungen- und Bronchialkrankheiten, um nur wenige auch international hochkompetente Fachmediziner zu nennen).

Selbstherrliche Justiz oder der Souverän, das Volk

Niemand will an der Gewaltenteilung, nämlich der gesetzgebenden (Parlament), der vollziehenden (Regierung) und der Recht sprechenden (Gerichte) rütteln – soweit der Grundsatz. Was aber geschieht, wenn sich eine Institution überproportional stark über den Souverän, das Volk, erhebt? Der Souverän bleibt das Volk und nicht etwa die Justiz, die ja ganz bewusst ihre Urteile „Im Namen des Volkes“ verkündet. Was aber, wenn die Urteile aber keineswegs dem erkennbaren Willen des Volkes entsprechen? Das Geschrei war groß, als zum Beispiel in Polen genau aus diesen Gründen das Parlament und die Regierung eine Justizreform umsetzten, weil die dortige Justiz weitgehend selbstherrlich aus sich heraus mitbestimmte, wer etwa Richter(in) werden konnte. Zahlreiche Richter(innen) stammen in Polen sogar noch aus der Vasallenzeit des Kommunismus. Soweit sind wir in Deutschland Gott sei Dank nicht, aber auch Gerichte haben sich etwa bei Fahrverboten am Prinzip der Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu orientieren. Dies hat auch ausdrücklich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 27. Februar 2018 so begründet. Die Gerichte müssen die Verhältnismäßigkeit z.B. auch der Luftreinhaltepläne achten.

Justiz und NROs sind keine Oberregierung

Zurecht kritisierte jetzt Bundesverkehrsminister Scheuer das Fahrverbot auf einer Autobahnstrecke im Ruhrgebiet. „Wenn eine Richterin ein Diesel-Fahrverbot für eine Autobahn anordnet, halte ich das für unverhältnismäßig. Das gibt es nirgendwo anders auf der Welt“, sagte Scheuer. Ob sich das Gericht bewusst war, dass 71% der Versorgung mit Gütern – letztendlich auch für die Bevölkerung – beispielsweise auf dem Güterverkehrsträger LKW basiert? Sollen lebensnotwendige Medikamente nicht mehr ihren Bestimmungsort erreichen, nur weil ein Gericht selbstherrlich, ohne Berücksichtigung der vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Verhältnismäßigkeit, ein Fahrverbot ausspricht? Wäre man jetzt bissig, könnte man schon fast an die Berliner Blockade vom 24. Juni 1948 bis zum 12. Mai 1949, mit der die Sowjets damals Berlin aushungern wollten, erinnern. Justiz ist recht und schön, aber sie darf sich nicht zur Oberregierung aufschwingen. Ist die Justiz – zumindest einige Gerichte – noch frei oder unterliegt sie schon ideologischen Zwängen? Die Frage muss ja wohl gerade in einer Demokratie erlaubt sein. Auch die Justiz darf bei aller Verpflichtung gegenüber dem Gesetz ganz im Sinne einer Verhältnismäßigkeit den Mehrheitswillen des Volkes nicht ignorieren. Man darf gespannt sein, wie die sicher notwendige Berufungsinstanz, konkret in den Fahrverbotsfällen Frankfurt und jetzt im Ruhrgebiet, entscheidet.

Durchschaubare Interessen der Ideologen

Kurz vor dem Beginn des G20-Gipfels in Buenos Aires (30.11./1.12.2018) haben, wie übrigens auch immer vor den großen Klimakonferenzen, sich prompt die selbsternannten Gralshüter über die alleinige Richtigkeit der Klimapolitik gemeldet. Die amerikanische Organisation Climate Transparency hat die Anstrengungen der G20-Länder beim Klimaschutz überprüft und in ihrem Bericht „Brown to Green“ die Erkenntnis gewonnen, dass alle Bemühungen zur Emissionsreduzierung nicht reichen. Die Wirtschaft, und somit die Arbeitsplätze, muss stärker gegängelt werden. Getan wird so, als ob Climate Transparency eine höchst bedeutende und offizielle oder zumindest halbstaatliche Veranstaltung – was sie natürlich nicht ist – sei. Hinter dem Bericht „Brown zu Green“ und der Climate Transparency verbirgt sich ein Projekt der Climate Works Foundation, eine interessensgelenkte und grünideologisch nahe Nichtregierungsorganisation (NRO) der William und Flora Hewlett Foundation, die auch schon massiv die Deutsche Umwelthilfe förderte. Noch Fragen?

Es fehlt die Balance Ökologie zur Ökonomie

Leider hat inzwischen, im vorauseilenden Gehorsam zum Bericht „Brown to Green“, auch schon das EU-Parlament die deutsche Nutzfahrzeugindustrie unter Beschuss genommen. Neue LKW sollen bis 2030 die CO2 Emissionen um mindestens 35% senken. Ob dies in einer ambitionierten Zeitachse in der Industrie möglich ist, muss ja die Politik nicht interessieren. Vergleichsbasis wäre 2019. In einem regelrechten Wahn, anders kann man dies nicht nennen, werden somit die wirtschaftlichen Grundlagen der Nutzfahrzeugindustrie – und, was oft vergessen wird, auch des Speditionsgewerbes – extrem gefährdet. Allein die Nutzfahrzeugindustrie beschäftigt in Deutschland ca. 35.000 Menschen. Hinzu kommen zahlreiche Arbeitsplätze in der Speditions- und Logistikbranche. Wir werden es doch noch fertigbringen, unsere Volkswirtschaft zum Zusammenbruch zu bringen…

Es fehlt insbesondere in Deutschland die notwendige Balance zwischen Ökologie und Ökonomie. Ohne eine vernünftige Ökonomie können alle ökologischen Anstrengungen vergessen werden. Wir haben in Deutschland erkennbar schon eine ideologisch unterwanderte Gesellschaft, die der Politik sowohl im Bund als auch in der EU ihren Willen aufzwingt. Bestimmen tun offenbar weitgehend die „Umwelt-Fetischisten“ im kulthaften Vergöttern von plakativen Aussagen, die erkennbar übertrieben und oft nicht nachweisbar sind. Auch die E-Mobilität, die derzeit noch lange nicht für den Güterschwerverkehr geeignet ist, ist derzeit ein Hype. Schöngeistige Außenseiterfahrzeuge für eine betuchte Minderheit.

Letzte Änderung am Montag, 19 November 2018 11:06
Günter Spahn

 Herausgeber und Chefredakteur Zielgruppen-Medien Verlag