Politik - Märkte - Energie - Mobilität

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz des Heiko Maas

„Dem Deutschen Volke“ hat der Bundestag mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz keinen guten Dienst erwiesen. Zu groß sind die Gefahren eines Maulkorbes! Und für das Ahnden strafbarer Handlungen wie Beleidigungen oder Volksverhetzung gibt es bereits genügende Gesetze. „Dem Deutschen Volke“ hat der Bundestag mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz keinen guten Dienst erwiesen. Zu groß sind die Gefahren eines Maulkorbes! Und für das Ahnden strafbarer Handlungen wie Beleidigungen oder Volksverhetzung gibt es bereits genügende Gesetze. © Pixabay

Angriff auf die Meinungsfreiheit

Dem Deutschen Volke (siehe Bild) dient das jetzt im Eiltempo durchgepeitschte Netzwerkdurchsetzungsgesetz ganz gewisslich nicht! Denn es greift elementare Rechte der Meinungsfreiheit, die im Grundgesetzt geschützt ist, an! Schon der erste Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) wurde heftig kritisiert. Der Vorwand für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, nämlich auch physische persönliche Angriffe oder gar Mordaufrufe in den sozialen Netzwerken zu unterbinden, ist ja vom Ansatz her richtig. Und tatsächlich gab und gibt es – nicht nur über die Netze – Menschen, die zu strafbaren Handlungen aufrufen. Solche Dinge müssen, keine Frage, strafrechtlich verfolgt werden. Und dafür gibt es bereits jetzt verschiedene Instrumente über bestehende Gesetze, z.B. die Unterlassungsklage.

Heiko Maas ist jedoch der Ansicht, dass die sozialen Netzwerke nach wie vor zu wenig strafbare Inhalte, die „ihnen von Nutzerinnen und Nutzern gemeldet werden“ löschen würden. Wer sind die „Melder“ als Nutzerinnen und Nutzer? Und genau hier liegt der Hund begraben. Wer bestimmt, was noch Meinungsfreiheit ist, die von der Verfassung geschützt wird, oder schon Hass oder Hetze ist? Ist eine beißende Kritik etwa am Politiker Heiko Maas – durchaus über Youtube, Facebook oder Twitter – schon Hass? Und wo beginnt die Hetze? Auch dafür gibt es bereits den § 130 im Strafgesetzbuch, der letztendlich die Volksverhetzung unter Strafe stellt. Doch bereits dieser Paragraph ist dehnbar wie Gummi. Was ist Satire, was ist Volksverhetzung? Zehn Richter, zehn Meinungen, zehn Urteile… Wenn nicht klar zu einer kriminellen Handlung, z.B. ein Mordaufruf, animiert wird, ist der Ermessungsspielraum zur Einleitung eines Strafverfahrens selbst für die Justiz schwierig. Die entscheidende Frage ist, wer bestimmt, was als Hetze, Hass oder Links- und Rechtsextremismus zu gelten hat. Es gibt ja schließlich auch den Linksextremismus!

Bereits zur Frage, wer wohl rechts- oder linksextrem sei, ließe sich, je nach politischer Perspektive, gar trefflich streiten. Allein die Tatsache, dass es bereits staatlich unterstützte Organisationen wie die Amadeu Antonio Stiftung gibt, die mehr oder minder den Anspruch erhebt, die Weisheit darüber, wer und was als rechtsextrem zu gelten hat, gepachtet zu haben, ist äußerst bedenklich für eine offene Kultur der Meinungsfreiheit. Wer aus der Sicht der Amadeu Antonio Stiftung „rechtsextrem“ ist (in der Regel sind dies in der Lesart der Stiftung jene, die nicht brav linksorientiert sind), muss in Wahrheit, und übrigens in aller Regel, noch lange nicht tatsächlich rechtsextrem sein. Wenn man bedenkt, dass bereits sogar die CDU auf der „Watchlist“ der Stiftung war (!), ist eigentlich alles gesagt. Es ist ein Unding, dass solche „Stiftungen“ – übrigens egal ob rechts- oder linksorientiert – u.a. mit Staatsgeldern und somit mit Steuern der Bürger unterstützt werden.

Dem Gesetz fehlen Maßstäbe

Damit keine Missverständnisse entstehen: Jede Form von Extremismus, verbunden mit Gewalt gegen Menschen und Sachen, ist zu verurteilen. Da darf man aber weder auf dem linken noch auf dem rechten Auge blind sein. Aber das Urteil darüber, wer dem Extremismus einzuordnen ist, sollte man gefälligst den zuständigen Fachleuten – z.B. dem Verfassungsschutz – überlassen und nicht selbsternannten Gralshütern wie etwa Amadeu Antonio. Zurecht greift Thilo Sarrazin (SPD), ehemaliger Finanzsenator in Berlin und Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank, in der renommierten „WELTWOCHE“ (Zürich) das Gesetz an: „Dem Gesetz fehlen alle konkreten Maßstäbe, die über das geltende Presse- und Äußerungsrecht hinausgehen.“ Es beziehe sich, so Sarrazin sinngemäß, in der Lesart von Heiko Maas auf das gesunde Volksempfinden. Doch was versteht Heiko Maas unter dem schwammigen Begriff gesundes Volksempfinden? Wohl eher seine Meinung bzw. die seiner Couleur. Viele Kritiker sehen im neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein Wiehern des Amtsschimmels; es ginge weniger um Hass und Hetze, als vielmehr um das Mundtodmachen der Kritiken aus dem Volk über das Netz.

Doch wie soll sich das Volk noch Gehör verschaffen? Wer kritisiert derzeit noch in einer Großen Koalition? Eine wirkungsvolle Opposition gibt es leider nicht mehr. Deshalb ist es in der Tat wünschenswert, wenn die FDP wieder in den Bundestag einzieht, damit eine Große Koalition nicht mehr notwendig wird und die Liberalen notfalls als Koalitionspartner die schlimmsten Narreteien, die zu oft mit einer Großen Koalition verbunden sind, verhindern.

 

Letzte Änderung am Montag, 17 Juli 2017 14:07