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Immer mehr Eingriffe in die Eigentumsrechte: Teil 2

Immer mehr Eingriffe in die Eigentumsrechte: Teil 2 © Pixabay

Managergehälter und gesetzliche Frauenquote

Missbräuche in der Finanzwirtschaft durch Gier und fragwürdige „Finanzprodukte“ sind zu verurteilen. Es ist daher die Aufgabe der Politik, die Bedingungen für die Finanzmärkte – am besten auch international – festzulegen. Zu groß ist die volkswirtschaftliche Gefahr, die durch systemrelevante Banken, etwa bei Zahlungsunfähigkeit, ausgehen kann. Deshalb ist die Bankenaufsicht sowie die Vorgabe und Überprüfung z.B. der Eigenkapitalquoten ein sinnvolles Instrument.

Auch die Verschärfung der Manager-Haftung für Schäden, die z.B. durch grobe Fehler und eigentlich nicht zulässige Geschäfte entstehen, ist richtig. Wer als Manager der Finanzwirtschaft vorsätzlich „Zockerrisiken“ eingeht, muss zur Verantwortung gezogen werden, denn er gefährdet die eigene Bank und deren Kunden. Insofern ist die Verschärfung der Strafen durch den Gesetzgeber – ebenso wie die Regulierung der Finanzmärkte und Rating-Agenturen – natürlich kein Eingriff in die Geschäftspolitik, ganz im Gegensatz zu Regularien, die in die Eigentumsrechte eingreifen.

Es ist leider ein großes Problem des Zeitgeistes geworden, aus Populismus die Neidkultur zu schüren!

Banken sollen „an die Kandare“ genommen und zu einem Wahlkampfthema werden. So spricht der vermutlich künftige niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil ganz offen davon, Managergehälter zu deckeln. Es ist aber Sache der Eigner eines Unternehmens, sei es eine Aktiengesellschaft oder ein Familienunternehmen, zu beurteilen, was ihnen ein guter Spitzenmanager wert ist. Hier gelten Marktgrundsätze, mit denen z.B. ein SPD-Spitzenpolitiker die Höhe seiner Vergütung bei Vorträgen verteidigte. Würde man dessen Sätze für einen halbstündigen Vortrag hochrechnen, käme ein Gehalt heraus, dass sich hinter den Bezügen eines Vorstandsvorsitzenden nicht zu verstecken bräuchte.

Auch eine gesetzliche Frauenquote für Führungspositionen in der Wirtschaft (Frauenquote im Vorstand und Aufsichtsrat) ist nichts anderes als ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Firmeneigner und dient der Anbiederung an vermeintliche Wählerinnen, wobei anzumerken ist, dass die meisten Frauen eine Managerfunktion keineswegs „nur“ aufgrund ihres Geschlechtes haben wollen. Denn dies wäre eine Abwertung der Frau. Eine gute Managerin überzeugt durch Leistung und nicht durch ihr Geschlecht. Interessant ist, dass Frauen, die an der Spitze eines Unternehmens stehen, die Frauenquote aus Überzeugung ablehnen. Es gibt viele Inhaberinnen großer Firmen, die leitende Positionen mit Männern besetzen mussten, weil die Bewerberinnen fehlten. Ein Unternehmer oder eine Unternehmerin muss frei entscheiden können, wem welche Führungsposition anvertraut wird. Dies kann, weshalb nicht, eine Frau sein und dies können bei einer dreiköpfigen Geschäftsführung auch ausschließlich Frauen sein. Maßstab muss jedoch immer die Qualifikation und nicht das Geschlecht sein.


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Letzte Änderung am Mittwoch, 03 Mai 2017 16:04
Günter Spahn

 Herausgeber und Chefredakteur Zielgruppen-Medien Verlag