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Freitag, 16 November 2018 15:23

Im Namen des Volkes?

Wenn Richter und NROs Politik machen

Warum wählen wir eigentlich noch einen Bundestag, wenn ja doch Gerichte und ideologisch geprägte Nichtregierungsorganisationen (NROs) sowie fundamentalistisch unterwanderte Eurokraten in Brüssel immer mehr über unsere Wirtschaftspolitik bestimmen. Gerichte entscheiden schon fast im Wochentakt über Fahrverbote in die Städte und jetzt auch – vorläufiger Höhepunkt – über Fahrverbote auf Autobahnen. Nichtregierungsorganisationen wie die DUH, die weitgehend durch den Steuerzahler finanziert werden, entwickeln unter fadenscheinigen Gründen eine ideologische Gegnerschaft gegenüber der wichtigsten deutschen Industrie, dies ist die Automobilwirtschaft, und nehmen unter Zuhilfenahme Brüsseler „Grammzähler“ die Gefährdung der Branche, die mit Abstand die meisten Arbeitsplätze in Deutschland sichert, in Kauf. Ob die Grundlagen der Fahrverbote, zum Beispiel die Grenzwerte und deren Messabstände, überhaupt sinnvoll sind oder einfach willkürlich festgelegt wurden, müsste eigentlich längst politisch überprüft, aber auch juristisch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beurteilt werden. So wie jetzt selbsternannte Großinquisitoren – etwa die DUH – eine regelrechte Klagewut inszenieren, kann jedenfalls mit dem Schicksal der durch Fahrverbote gefährdeten Zigtausend Arbeitsplätze in der Wirtschaft nicht umgegangen werden. Weder ist die Luft so schlecht (die Schadstoffe durch den Straßenverkehr haben sich trotz erheblicher Steigerung der Verkehrsleistungen laut Kraftfahrt-Bundesamt seit 1990 um rund 70% verbessert), wie immer wieder von der DUH behauptet, noch sind die wie beim Würfelspiel je nach Institut und NRO unterschiedlich angegebenen und zum Teil abenteuerlichen Todesfälle konkret beweis- und medizinisch belegbar. Immer mehr räumen namhafte Kapazitäten der Medizin auch mit dem verbreiteten Unsinn der angeblichen Todesfälle durch Stickoxide auf (Prof. Dr. med. Hans Drexler, Ordinarius für Arbeits- und Sozialmedizin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, Prof. Dr. med. Martin Hetzel, Chefarzt an einer renommierten Stuttgarter Lungenfachklinik oder – kürzlich aktuell im „stern“-TV – Prof. Dr. med. Köhler, langjähriger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie, eine der angesehensten Gesellschaften für Lungen- und Bronchialkrankheiten, um nur wenige auch international hochkompetente Fachmediziner zu nennen).

Publiziert in Aktuelle News

Kalte Enteignung von Millionen Autofahrern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zwar nicht grundsätzlich in seinem Urteil vom 27. Februar 2018 über Fahrverbote von Dieselfahrzeugen entschieden, aber einzelnen Städten wie Stuttgart und Düsseldorf erlaubt, Dieselfahrzeuge auszusperren. Geklagt hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die ihrerseits gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf Revision einlegten. Darüber wurde jetzt in Leipzig verhandelt. Das nun ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein denkbar schlechtes Signal, weil es zu viele Fragen – übrigens auch in der Umsetzbarkeit in der Praxis – offenlässt. Solche Urteile, die doch im „Namen des Volkes“ erfolgen, stärken nicht das Vertrauen vieler Bürger in den Rechtsstaat.

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